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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Neufassung der Automatikregelung

25.02.2021 | FAHRSCHUL-WISSEN

Eine Reform der Fahrerlaubnis-Verordnung erleichtert Führerscheinanwärtern den Zugang zu Schaltwagen und eröffnet Fahrschulen flexiblere Ausbildungsmodelle. Automatik oder Handschaltung: Hitzige Diskussionen über die Wahl des Getriebes unter Autofahrern scheinen zunehmend der Vergangenheit anzugehören. Einst als Hilfsmittel für vermeintliche Sonntagsfahrer verschrien, sind Automatikfahrzeuge inzwischen auch hierzulande selbstverständlicher Bestandteil des Straßenbildes. Wie sehr der technologische Fortschritt das Kauf- und Fahrverhalten bereits verändert hat, bestätigt ein Blick in den DAT-Report: Die Autoren der jährlich erscheinenden Studie verzeichnen seit geraumer Zeit eine kontinuierlich steigende Tendenz Richtung Automatikgetriebe: Demnach entscheidet sich schon heute knapp jeder fünfte Neuwagenkäufer in Deutschland für ein Fahrzeug ohne manuelle Schaltung. Der unaufhaltsam fortschreitenden Automatisierung des Verkehrswesens trägt auch der Gesetzgeber nun Rechnung: Zum 1. April 2021 tritt eine vom Bundesrat beschlossene Veränderung der Fahrerlaubnis-Verordnung in Kraft, von der insbesondere zukünftige Führerscheinbewerber profitieren. Zwar konnte die Fahrprüfung zuvor bereits in einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt werden, allerdings waren die frischgebackenen Führerscheininhaber dann bis auf Weiteres auf entsprechende Fahrzeuge festgelegt. Wer später auch per Handschaltung unterwegs sein wollte, musste nachträglich zunächst eine weitere Prüfung ablegen. „Im Zuge der Automatikregelung ist die Berechtigung für Schaltwagen nicht länger zwangsläufig an die eigentliche Fahrprüfung gebunden“, erklärt #userInhaber# von der #userName#. „Anstelle einer zusätzlichen, vollumfänglichen Prüfung kann der Nachweis der erforderlichen Fahrkompetenz jederzeit in Form eines fünfzehnminütigen Praxistests erbracht werden.“ Einzige Voraussetzung: Im Verlauf der Führerscheinausbildung wurden mindestens zehn Fahrstunden im Schaltwagen absolviert. Die derart erworbene Berechtigung wird anschließend im Führerschein mit der Schlüsselzahl 197 vermerkt. Den Fahrschulen eröffnen sich somit auch pädagogisch neue Möglichkeiten: „In der Ausbildung können wir fortan einen Mix aus Fahrten mit Hand- und Automatikgetriebe anbieten“, sagt #userInhaber#. „Fahranfänger könnten sich etwa zunächst ganz auf die Lenkung und Steuerung konzentrieren und das Schalten der Fahrzeugelektronik überlassen. Sobald diese Grundlagen sicher beherrscht werden, können wir die Schwierigkeit dann schrittweise im Schaltwagen erhöhen.“ #userInhaber# glaubt indes nicht, dass Handgetriebe angesichts der rasanten technologischen Entwicklungen Auslaufmodelle seien: „Erfahrungsgemäß finden nach wie vor viele angehende Fahrer großes Gefallen an der manuellen Schaltung.“ Den eigenen Schützlingen rät #userInhaber# deshalb, in der Ausbildung zumindest das erforderliche Kontingent an Fahrstunden zu absolvieren. „So halten sie sich zumindest die Option eines späteren Umstiegs offen.“ Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gerne persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Tannenbaumtransport: So die weihnachtliche Ladung sichern

17.12.2020 | FAHRSCHUL-WISSEN

Im vorweihnachtlichen Stress lassen sich viele Autofahrer beim Kauf des Tannenbaums leichtfertig zu waghalsigen Transportmanövern hinreißen. Dabei wird die unzureichend gesicherte immergrüne Fracht schnell zum lebensgefährlichen Geschoss. Die festlich geschmückte Tanne gehört auch in Corona-Zeiten für viele Haushalte hierzulande ebenso fest zu Weihnachten wie die Geschenke darunter. Doch bevor das immergrüne Bäumchen im heimischen Wohnzimmer leuchten kann, muss es erst einmal dorthin transportiert werden. Ob selbst geschlagen oder künstlich: Wer nicht über ausreichende Ladefläche im Kofferraum oder auf dem Anhänger verfügt oder einen Pick-up-Truck fährt, für den gestaltet sich dieses Unterfangen zuweilen kompliziert. Dem Erfindungsreichtum deutscher Autofahrer scheinen dabei keine Grenzen gesetzt. Doch vom ADAC durchgeführte Crashtests demonstrieren, wie schell die weihnachtliche Fracht bei unzureichender Sicherung zum tödlichen Geschoss werden kann. #userInhaber# von der #userName# weiß Abhilfe: „Wie jede Ladung muss auch der Tannenbaum am oder im eigenen Fahrzeug so gesichert werden, dass er bei jedem Verkehrsverhalten fest an Ort und Stelle bleibt.“ Die gängigsten Möglichkeiten hierfür bieten der Transport auf dem Autodach oder im Kofferraum. Von der ebenfalls häufig praktizierten Variante im Innenraum bei umgeklapptem Beifahrersitz rät #userInhaber# hingegen ab: „Die Gefahr einer Sichteinschränkung ist hierbei schlicht zu groß.“ Beim Transport auf dem Autodach sollten Fahrer nur Dachgepäckträger und Spanngurte mit gültigem Prüfzeichen verwenden. Kennzeichen, Scheinwerfer, Rücklicht und Blinker dürfen nicht verdeckt sein. Auch darf der Christbaum weder vorne noch seitlich die Ausmaße des Fahrzeugs überschreiten. Ragt der Baum mehr als einen Meter über das Heck hinaus, ist die Spitze mit einem roten, mindestens 30 mal 30 Zentimeter großen Tuch, bei Dunkelheit zusätzlich mit einem roten Licht zu kennzeichnen. Die Spitze des Baumes sollte dabei nach hinten zeigen, damit der Fahrtwind die Äste nicht beschädigt. Ähnliches gilt für den Transport im Kofferraum: So darf der Baum zwar aus dem Kofferraum hinausragen, schon ab 1,5 Metern ist dieser aber wie oben beschrieben mit einem roten Tuch zu kennzeichnen. „Schieben Sie den Baum immer mit dem Stammende zuerst in den Kofferraum. Zur zusätzlichen Sicherheit schieben Sie am besten ein Holzbrett zwischen Stamm und Fahrersitz, so drückt der Baum auch bei einer heftigen Bremsung nicht durch die Lehne“, so #userInhaber#. Wer nach dem Transport nicht stundenlang Nadeln und Harz aus dem Innenraum entfernen möchte, sollte das Fahrzeuginnere mit einer alten Decke oder einem Bettlaken auslegen. Um den Aufwand zu minimieren, rät #userInhaber# Verbrauchern grundsätzlich, eine Lieferung in Erwägung zu ziehen. Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gerne persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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